W-8BEN-E für staatlich kontrollierte Organisationen: Status und Anweisungen

Das Formular W-8BEN-E enthält spezifische Bestimmungen für Organisationen, die von ausländischen Regierungen kontrolliert werden. Obwohl dieser Status nicht so häufig ist wie eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft, erfordert er ein klares Verständnis der Kontrollkriterien und ein korrektes Ausfüllen des Formulars, um die richtigen US-Steuerregeln anzuwenden.
Dieser Leitfaden erklärt, wer als 'staatlich kontrollierte ausländische Einheit' gilt und gibt Schritt-für-Schritt-Anweisungen zum Ausfüllen der entsprechenden Abschnitte des Formulars W-8BEN-E.
Wer gilt als 'staatlich kontrollierte ausländische Einheit'?
Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Status nicht für jedes staatliche Unternehmen gilt. Nach US-Regeln ist eine staatlich kontrollierte ausländische Einheit eine juristische Person, die von der Regierung getrennt ist, aber in der die Regierung eine signifikante Kontrolle hat.
- Direkter oder indirekter Besitz: Die ausländische Regierung besitzt direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte oder des Wertes der Aktien der Organisation.
- Effektive Kontrolle: Auch ohne 50 % Besitz kann die ausländische Regierung eine effektive Kontrolle über den Vorstand oder ein anderes Leitungsgremium haben.
Klassische Beispiele könnten nationale Energieunternehmen, staatliche Investmentfonds oder Telekommunikationsbetreiber sein, bei denen die Regierung der Mehrheitsaktionär ist. Das Formular W-8BEN-E erfordert eine klare Bestätigung dieser Verbindung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine staatlich kontrollierte Organisation im Formular W-8BEN-E
Für eine so spezifische Einrichtung ist der Ausfüllprozess des Formulars sehr klar und führt zu einem speziellen Abschnitt, der speziell dafür vorgesehen ist.
- Es ist ein integraler Bestandteil oder eine kontrollierte Einheit einer ausländischen Regierung.
- Seine Gewinne kommen keiner Privatperson zugute.
- Seine Aktivitäten stellen keine kommerziellen finanziellen Aktivitäten dar (wie Bank- oder Versicherungswesen).
Schritt 1: Wählen Sie den Status nach Kapitel 3
In Teil I, Zeile 4, kreuzen Sie das Kästchen für 'Ausländische Regierung' an. Dies ist die primäre Identifizierung Ihrer Einrichtung gemäß den Steuerregeln.
Schritt 2: Wählen Sie den entsprechenden FATCA-Status in Kapitel 4
Als Nächstes müssen Sie in Teil I, Zeile 5, den entsprechenden Status für FATCA-Zwecke wählen. Für eine staatlich kontrollierte Organisation ist dieser Schritt einfach – Sie wählen den Status 'Ausgenommene nicht-finanzielle staatlich kontrollierte Einheit'.
Schritt 3: Füllen Sie Teil XIII aus
Diese Wahl erfordert automatisch das Ausfüllen von Teil XIII – 'Ausländische Regierung oder andere ausländische Organisation einer ausländischen Regierung'. Dieser Abschnitt ist Ihr Hauptfeld für die Zertifizierung. Hier müssen Sie bestätigen, dass Ihre Organisation die folgenden Kriterien erfüllt:
Fazit
Der Weg für eine staatlich kontrollierte ausländische Organisation im Formular W-8BEN-E ist direkt und logisch: Die Wahl des Status 'Ausländische Regierung' in Kapitel 3 führt zu einer entsprechenden Wahl in Kapitel 4 (als FATCA-Ausnahme), was wiederum das Ausfüllen von Teil XIII zur endgültigen Zertifizierung erfordert. Der entscheidende Punkt in diesem Prozess ist die Bestätigung, dass Ihre Organisation tatsächlich von einer ausländischen Regierung kontrolliert wird und keine kommerziellen finanziellen Aktivitäten ausübt.
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